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Tierkrankenversicherungen für Ihr Hunde, Katzen und Pferde

Muss Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Pferd zum Tierarzt ist das meist mit erheblichen Kosten verbunden. Eine Zahnsteinentfernung bei einem Hund unter Narkose kann zum Beispiel schnell 300 Euro kosten, eine Behandlung des gerissenen Kreuzbandes bei einer Katze 1.000 Euro und eine Kolik-Operation bei einem Pferd sogar bis zu € 5.000. Sorgen Sie daher mit einer günstigen Tierkrankenversicherung vor. Sie können dabei zwischen zwei Formen der Versicherung wählen.

Welche Arten von Tierkrankenversicherungen gibt es?

Im ärztlichen Versorgungsbereich gibt es zwei Möglichkeiten, sein Tier für den Ernstfall abzusichern: Eine Tierkrankenversicherung - die praktisch alles abdeckt - oder eine reine OP-Versicherung ausschließlich für Operationskosten.

Es gibt nur eine Hand voll Anbieter von Tierkrankenversicherungen und OP-Versicherungen auf dem Markt, die Unterschiede hingegen sind teilweise erheblich. Bei der Auswahl der richtigen Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung muss man viele Kriterien berücksichtigen

Welche Kriterien sollten beachtet werden?

Das Eintrittsalter ist oft eingeschränkt. Hat man aber sein Tier einmal versichert, kann man den Versicherungsschutz der Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung ein Tierleben lang in Anspruch nehmen.

Die Wartezeit zur Inanspruchnahme der Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung liegt je nach Anbieter zwischen einem und drei Monaten ab dem beantragten Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt allerdings für die Behandlung von Unfällen.

Zu beachten ist auch die Begrenzung der Kostenübernahme pro Jahr, die in der Tierkrankenversicherung je nach Anbieter zwischen 250 € und 3.600 € liegt, in der reinen OP-Versicherung zwischen 1.500 € und 3.600 €. Für die Behandlung der Folgen von Verkehrsunfällen im öffentlichen Straßenverkehr und auch in der reinen OP-Versicherung bieten manche Anbieter Versicherungsschutz ohne Kostenbegrenzung. Bei manchen Anbietern erhöht sich die Kostenübernahme pro Jahr, sofern man die Krankenversicherung im vorherigen Versicherungsjahr nicht in Anspruch genommen hat. Teilweise sind auch Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen je Schadenfall vereinbart.

Der Tierarzt richtet sich nach der tierärztlichen Gebührenordnung, er darf aber bis zum dreifachen Satz für eine Behandlung berechnen. Je nach Versicherer wird der zwei- oder dreifache Satz bezahlt.

Wer ist in der Tierkrankenversicherung versichert?

Krankenversicherungen für Tiere können nur für Hunde, Katzen und Pferde abgeschlossen werden. Versichert ist immer das angegebene Tier. Wenn Sie z.B. zwei Hunde haben, braucht jeder Hund eine eigene Krankenversicherung. Aus diesem Grund wird bei Vertragsabschluss auch die Chipnummer oder die Tätowierungsnummer abgefragt.

Wie wird der Beitrag in der Tierkrankenversicherung berechnet?

Je nach Gesellschaft ist der Beitrag abhängig von Alter, Geschlecht, der Rasse, der Körpergröße und natürlich von der Tierart.

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